Es gibt ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2000, wobei sich auf eine Einzelfallentscheidung berufen wird, welches besagt, dass seit Mitte der 1990er die Tattoo-Kunst als Body-Art anerkannt sei und somit ein Tätowierer als Künstler anzusehen sei.[1]
[1] Auszug aus dem Urteil des Sozialgerichts Landshut, 14.12.2000, S. 73.
Selbst eine vorwiegend handwerkliche Arbeit ist kein Kriterium für Nicht-Kunst. Das Tätowieren ist vielleicht kein einschlägiger Werktyp, wie Malerei oder Bildhauerei, aber es handelt sich um eine vergleichbare grafische und in manchen Fällen auch malerische Tätigkeit, welche mithilfe eines Werkzeugs ausgeführt wird und dadurch eine handwerkliche Komponente erhält. Diese handwerkliche Komponente ist bei der Bildhauerei, der Radierung und anderen Werktypen auch gegeben. Die eigenschöpferische Leistung ist durchaus gegeben. Die meisten Tätowierer fertigen ihre eigenen Entwürfe im Dialog mit dem Kunden an. Die Behauptung, dass Auftragsarbeiten dem Handwerk zuzuordnen seien, ist nicht nachvollziehbar, selbst bei Portraitmalereien an königlichen Höfen, die Jahrhunderte zurückliegen, handelte es sich um Auftragsarbeiten und dennoch um Kunst. Ausstellungen mit Tätowierarbeiten in renommierten Museen zeigen, dass Tätowierungen zum Teil schon in der Kunst angekommen sind und als solche akzeptiert werden.
Steht schon so im Grundgesetz (Artikel 5 Absatz 3) und was bringt uns mehr als Freiheit? Noch mehr Regeln und Normen helfen nicht den Tätowierern, sondern der Industrie! Die Weiterentwicklung kann nur aus dem Kreis der Ausübenden der Kunst des Tätowierens kommen. Die Könner einer Kunst prägen deren Entwicklung, nicht die Zubehörindustrie und / oder die Politik.