Es gibt ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2000, wobei sich auf eine Einzelfallentscheidung berufen wird, welches besagt, dass seit Mitte der 1990er die Tattoo-Kunst als Body-Art anerkannt sei und somit ein Tätowierer als Künstler anzusehen sei.[1]
[1] Auszug aus dem Urteil des Sozialgerichts Landshut, 14.12.2000, S. 73.
Selbst eine vorwiegend handwerkliche Arbeit ist kein Kriterium für Nicht-Kunst. Das Tätowieren ist vielleicht kein einschlägiger Werktyp, wie Malerei oder Bildhauerei, aber es handelt sich um eine vergleichbare grafische und in manchen Fällen auch malerische Tätigkeit, welche mithilfe eines Werkzeugs ausgeführt wird und dadurch eine handwerkliche Komponente erhält. Diese handwerkliche Komponente ist bei der Bildhauerei, der Radierung und anderen Werktypen auch gegeben. Die eigenschöpferische Leistung ist durchaus gegeben. Die meisten Tätowierer fertigen ihre eigenen Entwürfe im Dialog mit dem Kunden an. Die Behauptung, dass Auftragsarbeiten dem Handwerk zuzuordnen seien, ist nicht nachvollziehbar, selbst bei Portraitmalereien an königlichen Höfen, die Jahrhunderte zurückliegen, handelte es sich um Auftragsarbeiten und dennoch um Kunst. Ausstellungen mit Tätowierarbeiten in renommierten Museen zeigen, dass Tätowierungen zum Teil schon in der Kunst angekommen sind und als solche akzeptiert werden.
Das steht schon so im Grundgesetz (Artikel 5 Absatz 3). Und was bringt uns mehr als Freiheit? Noch mehr Regeln und Normen helfen nicht etwa den Tätowierern, sondern der Industrie! Die
Weiterentwicklung kann nur aus dem Kreis der Ausübenden der Kunst des Tätowierens kommen. Die Könner einer Kunst prägen deren Entwicklung, nicht die Zubehörindustrie und / oder die Politik.
Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts setzte sich der Tätowierer Christian Warlich für die Anerkennung der Tätowierung als Kunstform ein. Sein Freund und Kollege Herbert Hoffmann führte nach
dessen Tode diese Arbeit erfolgreich fort. Auch Spider Webb, der selbst Kunst studierte, macht sich seit den 1970er Jahren für die Anerkennung der Tätowierung als Kunstform stark.
Wir versuchen auf verschiedensten behördlichen Ebenen eine Anerkennung des Tätowierens als Kunstform zu erreichen. Dies gilt nicht nur für die Künstlersozialkasse (KSK), sondern auch auf Ebene der Politik, der Ämter und Institutionen. Das bedeutet eine ganze Menge für die Zukunft des Tätowierens:
Durch mehrere Briefaktionen ist es uns gelungen, Aufmerksamkeit der Politik zu gewinnen. Wir haben dort Unterstützung erfahren und ein persönliches Treffen mit der KSK erreicht. Weitere Aktionen auf kulturpolitischer Ebene sind geplant und werden folgen.
Wir organisieren, veranstalten und unterstützen Kunstausstellungen und -Aktionen : LINKS FOLGEN IN KÜRZE
Ihr könnt unsere Arbeit unterstützen:
Erzählt Freundinnen und Freunden, Bekannten, Kundinnen und Kunden vom Verein, macht auf den Missstand der Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Künsten aufmerksam. Beteiligt euch an unseren
Aktionen. Organisiert Ausstellungen und erreicht öffentliche Aufmerksamkeit durch Kunstaktionen. Werdet Mitglied in Euren regionalen Kunstvereinen.
Es handelt sich bei beiden Tätigkeitsformen um selbstständige Tätigkeiten.
Übt man das Tätowieren gewerblich aus, gibt es generell mehr Regelungen, denen man unterliegt und eine größere Möglichkeit der Regulierung durch höhere Institutionen. Zudem muss man Gewerbesteuer
zahlen, die man als Freiberufler nicht zahlen muss.
Eine freiberufliche Tätigkeit ist nach deutschem Recht kein Gewerbe und unterliegt daher weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer. Als Freiberufler ist man lediglich zur Erbringung einer
Einnahmenüberschussrechnung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) verpflichtet. Der Gewinn wird dabei als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnet. Als Freiberufler,
insbesondere als Künstler*in, hat man im Rahmen der Kunstfreiheit mehr Möglichkeiten, freier und selbstbestimmter zu arbeiten.